Go-Kart und Quad Bahn Bergen
Zittvitz, OT. Tetel 26
18528 Bergen auf Rügen
Telefon (+49 38 38) 20 94 85
Telefax (+49 38 38) 20 94 85
E-Mail: info@ruegenkartbahn.de
©ub2025-11
GO-KART- UND QUAD BAHN BERGEN
Fahrspass für Alt und Jung | Ohne Führerschein, Tempolimit und Stau.
Ausnahmen vom
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Kleinstunternehmen:
Weniger als 10 Mitarbeiter und ein Jahresumsatz von maximal
2 Millionen Euro.
B2B-Geschäfte:
Websites und Dienstleistungen, die ausschließlich
Geschäftskunden (Business-to-Business) dienen, sind
ausgenommen.
Nicht-kommerzielle Websites:
Private oder nicht-kommerzielle Websites, die keine geschäftlichen
Interaktionen mit Verbrauchern ermöglichen, sind ausgenommen.
Ausnahmen für digitale Inhalte
Ältere Inhalte:
Zeitbasierte Medien (Audio/Video), die vor dem 28. Juni 2025
veröffentlicht und seitdem nicht mehr inhaltlich aktualisiert
wurden.
Dateiformate von Office-Anwendungen, die vor dem 28. Juni 2025
veröffentlicht wurden.
Inhalte von Websites und mobilen Apps, die als Archive gelten und
nach dem 28. Juni 2025 nicht mehr aktualisiert werden.
Online-Karten:
Online-Karten und Kartendienste sind ausgenommen, solange
wesentliche Navigationsinformationen barrierefrei in digitaler Form
bereitgestellt werden.
Weitere Ausnahmen
Unverhältnismäßige Belastung:
Unternehmen können von der Pflicht befreit sein, wenn die
Einhaltung eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde,
die übermäßige organisatorische oder finanzielle Anstrengungen
erfordert.
Inhalte Dritter:
Inhalte von Dritten, die von einem Unternehmen weder finanziert
noch entwickelt wurden und nicht dessen Kontrolle unterliegen.
Öffentliche Rundfunkanstalten:
Bestimmte Webauftritte und mobile Apps von öffentlich-
rechtlichen Rundfunkanstalten können ausgenommen sein, wenn
sie einem öffentlichen Sendeauftrag dienen.